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Die Fahrschule Vogel GmbH ist eine in Bayreuth anerkannte Aus- und Weiterbildungsstätte

Weiterbildung

Wir bieten diese Weiterbildung an allen Wochentagen und auch Samstag an. Dies ist sehr vorteilhaft für Dein Unternehmen, da Deine Mitarbeiter Dir unter der Woche zur Verfügung stehen würden. Wir können diese Weiterbildung, nach Absprache, auch direkt in Deinem Unternehmen durchführen.

BKF-Qualifikations-Gesetz

Das Gesetz ist seit dem 14.08.2006 in Kraft getreten und ist Teil des EU-Maßnahmepaketes. Es hat zum Ziel, einen einheitlichen Qualitätsstandart unter den europäischen Kraftfahrern zu sichern und zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr durch Neuregelung für Berufsanfänger und Weiterbildungen der Berufskraftfahrer beitragen.

Für wen gilt das Gesetz

Alle Busfahrer, die vor dem 10.09.2008, und alle Lkw-Fahrer die vor dem 10.09.2009 ihre Fahrerlaubnis ab Kl. D1 bzw. C1 erworben haben, und diese für gewerbliche Fahrten nutzen, müssen alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen. Alle anderen Fahrer dieser Bereiche, die ihre Fahrerlaubnis nach den genannten Datum erworben haben, müssen eine Grundqualifikation erwerben.

Umfang und Inhalt

Der Umfang der Weiterbildungen beläuft sich auf mindestens 35 Zeitstunden á 60 Minuten Unterricht, über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren, in Form von eintägigen Seminaren.

Die Weiterbildung gliedert sich in 5 verschiedene Seminarthemen bzw. Module auf. Dabei werden Kenntnisse aus folgende Themen und Module vermittelt:

  1.   Kinematische Kette, Energie & Umwelt
  2.   Ladungssicherung bzw. im Personenverkehr (KOM): Sicherheit der Fahrgäste
  3.   Sozialvorschriften, Digitales Kontrollgerät
  4.   Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität, Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  5.   Unternehmensbild & Marktordnung im Güterverkehr, Gesundheit & Fitness
    5/5 Unfall-und Gefahrenmanagement

Grundqualifikation

Die im Güterkraft- bzw. Werkverkehr eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer, die nach dem 10. September 2009 ihre Fahrerlaubnis erworben haben und die Fahrerinnen und Fahrer, die im Personenverkehr eingesetzt werden und die Fahrerlaubnis nach dem 10. September 2008 erworben haben, sind zur sogenannten Grundqualifikation verpflichtet.


Bei der Grundqualifikation wird zwischen Grundqualifikation und beschleunigter Grundqualifikation unterschieden.




Die Grundqualifikation wird erworben durch:

erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
oder durch erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung über insgesamt 7,5 Stunden bei der (für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen) Industrie- und Handelskammer (IHK).

Zur Ablegung dieser Prüfung ist eine Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang nicht vorgeschrieben. Für die Zulassung der Prüfung ist der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis notwendig.

Die Beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch:

Teilnahme an einem 140-stündigem Lehrgang (zu je 60 Minuten), bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie die erfolgreiche theoretische Prüfung über insgesamt 90 Minuten bei der (für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen) Industrie- und Handelskammer (IHK).

Nachweispflicht

Nach Abschluss eines Seminars erhältst Du von unserer Ausbildungsstätte eine Teilnahmebestätigung ohne mündliche oder schriftliche Prüfung. Im Rahmen der Führerscheinverlängerung legst Du die Teilnahmebescheinigungen bei Deinem zuständigen Straßenverkehrsamt vor, und erhältst den notwendigen Eintrag in den Führerschein.

Online-Anmeldung

Du kannst Dich auch online zur Weiterbildung anmelden.

Für weitere Fragen und Infos stehen wir Dir gerne telefonisch und unter folgender E- Mail Adresse zur Verfügung:

Gerhard Vogel, Handy: 01577- 27 3 1966,
E-Mail: g-vogel@web.de