Die Ausbildung

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Die Ausbildung ist ein langer und kostenintensiver Prozess

Um Dich auf die Ausbildung etwas vorbereiten zu können, haben wir die 3 Stationen der Ausbildung aufgeführt…

Vor der Ausbildung

FORMULARE, FORMULARE…

…davon bleibt auch der Erwerb des Führerscheins leider nicht verschont.

Anmeldung bei der Fahrschule
Für die Anmeldung zum Führerschein sind folgende Unterlagen notwendig:

Personalausweis
Ein evtl. schon vorhandener Führerschein
Betrag für Grundgebühr und Lehrmittel
Mit der Fahrschule wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Du erhältst eine Kopie. Solltest Du noch nicht volljährig sein, müssen Deine Eltern den Ausbildungsvertrag, schließen – diesen also auch unterschreiben.

Die Fahrschule wird Dir beim Ausfüllen des Führerscheinantrages „Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis“ helfen. Dieser ist ist bei der zuständigen Behörde (Straßenverkehrsamt oder Ordnungsamt) einzureichen.

Der Führerscheinantrag
Beim Führerschein handelt es sich in der Amtssprache um einen „Verwaltungsakt“.

Daher sind einige Formalitäten zu erledigen, bevor die Prüfung abgelegt und der Führerschein ausgehändigt werden kann. Die Bearbeitung der Anträge durch die Behörden dauert nicht selten einige Wochen. Erledige daher diese Formalitäten gleich zu Beginn der Ausbildung, damit genügend Zeit zur Verfügung steht.
Die Zulassung zur Prüfung kann erst dann erfolgen, nachdem der Antrag bearbeitet wurde und bei der Prüfstelle (TÜV / DEKRA) vorliegt. Dies kann ca. 4-6 Wochen dauern.

Der Antrag muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Die zuständige Behörde ist  – je nach Region  – entweder das „Straßenverkehrsamt“ oder das „Ordnungsamt“. Bei Fragen zum Ablauf stehen wir Dir selbstverständlich zur Verfügung.

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden

Ein aktuelles Passbild (ohne Kopfbedeckung).
Eine Bescheinigung über „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“.
Bei der Fahrschule erhält man Informationen, wo und wie diese Kurse durchgeführt werden. Diese Bescheinigung ist zeitlich nicht begrenzt, sollte aber regelmäßig wiederholt werden, um in Notfällen Hilfe leisten zu können.
Sehtestbescheinigung, Diese wird vom Augenoptiker, Augenarzt oder einer anderen amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt.

Für die Fahrerlaubnisklassen C und D benötigst Du zusätzlich:

Eine ärztliche Bescheinigung über körperliche und geistige Eignung
Augenärztliche Untersuchung (der Sehtest reicht hier nicht aus).

Für die Fahrerlaubnisklasse D benötigst Du zusätzlich:

Eine zusätzliche Untersuchung (betriebs- oder amtsärztliches Gutachten) oder alternativ ein medizinisch – psychologisches Gutachten. Die Fahrschule kennt die Ärzte in Deiner Umgebung, die diese Untersuchung durchführen.

Die Kosten für den Führerschein

DAS LIEBE GELD…

Die Gesamtkosten für den Führerschein setzen sich aus mehreren Einzelpositionen zusammen.

Grundgebühr (Verwaltung und Theorie)
Fahrstunden (Übungsfahrten, sog. Stadtfahrten und Grundfahraufgaben)
Sonderfahrten (Autobahn-, Überland-, und Nachtfahrten)
Vorstellung zur Prüfung (Theorie und Praxis)
Lehrmaterial (Fragebögen und Lehrbücher)

Der Fahrlehrer muss so viele Fahrstunden mit dem Schüler absolvieren, wie der Fahrschüler benötigt, um sein Fahrzeug zu beherrschen und sich damit sicher im Straßenverkehr zu bewegen.

Investiere ein paar Fahrstunden mehr und damit in Deine Sicherheit.

Mit freundlicher Unterstützung © DEGENER Verlag GmbH • Hannover • www.degener.de

Während der Ausbildung

THEORIE, DIE BASIS FÜR DIE PRAXIS

Die wichtigsten Bedingungen und Besonderheiten der Teilnahme am Straßenverkehr werden im theoretischen Unterricht vermittelt. Nicht alle Situationen, die sich im Straßenverkehr ereignen, können in der Praxis geübt werden.

Um einen Überblick über die wichtigsten Verkehrszeichen und -regeln zu bekommen, ist es sinnvoll, mit der theoretischen Ausbildung zu beginnen und die gelernten Fertigkeiten dann in der praktischen Ausbildung anzuwenden. Die Theorie ist in zwei inhaltliche Hauptbereiche eingeteilt.

Grundstoff: allgemeiner Teil, den jeder Fahrschüler besuchen muss.
Zusatzstoff: spezifischer Teil, der speziell auf die Führerscheinklasse zugeschnitten ist.

Stufenausbildung

DAS PRINZIP DES „TREPPENSTEIGENS“

Die Führerscheinausbildung ist nach dem Prinzip „vom Einfachen zum Schweren“ aufgebaut und somit in verschiedene Stufen unterteilt. Unabhängig von der Führerscheinklasse. Jeder Fahrschüler muß die einzelnen Stufen durchlaufen.

Grundstufe
In der Grundstufe lernst Du zunächst das Fahrzeug kennen. Die wichtigsten Bedienungseinrichtungen werden erklärt. Die ersten Schritte sind „Gas geben“, „schalten“ und „bremsen“.

Aufbaustufe
Das Fahrzeug wird im einfachen Verkehr bewegt. Der Fahrschüler übt einfache Schritte wie blinken, sich richtig einzuordnen und abzubiegen. In der Aufbaustufe trainierst Du bereits einige [Grundfahraufgaben], die Bestandteil der Prüfung sind.

Leistungsstufe
Die Verkehrssituationen werden schwieriger. In dieser Stufe müsst Du lernen, Vorfahrtregeln und Verkehrszeichen zu beachten und die anderen Verkehrsteilnehmer beobachten. Auch die Fahrzeugeinrichtungen solltest Du am Ende sicher und selbständig bedienen können.

Sonderfahrten
Nachdem das Fahrzeug sicher in schwierigeren Situationen geführt werden kann, stehen nun die Sonderfahrten (Autobahn-, Überland-, und Nachtfahrten) auf dem Plan. Für die Führerscheinklassen L und M sind jedoch keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

Reifestufe
In dieser abschließenden Ausbildungsstufe geht es darum, selbständig und sicher zu fahren. Dabei sind auch schwierige Aufgaben im dichten Verkehr selbständig zu meistern. Zudem müssen Sie nach Wegweisern fahren können, Gefahren rechtzeitig erkennen und vorausschauend fahren. Auch energiesparende Fahrweise und defensives Fahren werden geübt. Wichtig ist dabei, sich sicher und flüssig im Verkehr zu bewegen.

Prüfungsstufe
Nun hast Du es fast geschafft. Du kannst schwierigste Situationen  selbständig, ohne Hilfestellung des Fahrlehrers, bewältigen. Dein Fahrlehrer weist Dir nur noch die Strecke und ordnet Grundfahraufgaben an. Ihr spielt gemeinsam die Prüfungssituation durch. Der Fahrlehrer achtet auch darauf, dass Du als Fahrschüler in Stresssituationen „cool“ bleibst.

Hast Du diese Stufe erfolgreich durchlaufen, kannst Du beruhigt zur Prüfung gehen.

„BESONDERE STUNDEN“

Nachdem die Grundausbildung abgeschlossen ist, das Fahrzeug sicher beherrscht und auch schwierige Verkehrssituationen bewältigen werden können, darfst Du die besonderen Ausbildungsfahrten absolvieren.

Bei den Sonderfahrten wird das Fahren in besonderen Situationen und unter schwierigen Bedingungen geübt.

Schwerpunkte der Autobahnfahrten:

Fahren mit hoher Geschwindigkeit
Einschätzen des Abstandes bei hoher Geschwindigkeit
Verkehrsbeobachtung, vorausschauendes Fahren
Einfahren und Ausfahren, auch auf Parkplätze und Raststätten
Überholen
Befahren eines Autobahnkreuzes
Gefahren bei hoher Fahrgeschwindigkeit

Schwerpunkte der Überlandfahrten:

Fahren mit höherer Geschwindigkeit
Abbiegen von Schnellstraßen in Seitenstraßen oder Nebenstraßen
Fahren in Kurven mit höherer Geschwindigkeit
Überholen
Vorausschauendes Fahren
Gefahren erkennen

Schwerpunkte der Nachtfahrten:

Bedienung, Anwendung und Kontrolle der Beleuchtungseinrichtungen
Verhalten bei Blendung durch Gegenverkehr
Benutzung des Fernlichts
Anpassen der Geschwindigkeit
Erkennen von Gefahren
Besonderheiten des Fahrens bei Dunkelheit
Fahren außerorts und auf Autobahnen und Erkennen der Gefahren
Fahren unter sich verändernden Lichtverhältnissen

Die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung

Um an der theoretischen Prüfungen teilzunehmen, musst Du noch ein paar kleine bürokratische Hürden überwinden.

Folgende Voraussetzungen gelten:

Der Tag der Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters liegen.
Die Mindeststunden an theoretischem Unterricht müssen absolviert sein.
Die Fahrschule muss über die Teilnahme am theoretischen Unterricht eine Ausbildungsbescheinigung ausstellen.
Der Prüfauftrag muss bei der Prüfstelle (TÜV / DEKRA) eingegangen sein

Die praktische Prüfung

Voraussetzungen:

Für die Zulassung zur praktischen Prüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Die theoretische Prüfung muss bereits bestanden sein.
Der Tag der Prüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters liegen.
Alle besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) müssen absolviert sein.
Die Fahrschule muss eine Ausbildungsbestätigung über die praktische Ausbildung ausgestellt haben.

Was wird geprüft?

„Nobody is perfect“, das weiß auch der Prüfer. Kein Prüfling fährt völlig fehlerfrei. Der Prüfer muss sich aber davon überzeugen, dass der Prüfling das Fahrzeug sicher beherrscht, sowie die Verkehrsregeln und die Verkehrszeichen beachtet. Außerdem achtet der Prüfer auf umweltschonende Fahrweise. Die Prüfung findet in der Stadt, auf Landstraßen und auch auf der Autobahn statt. Die Strecke bestimmt der Prüfer. Neben der Fahrweise werden auch die Grundfahraufgaben geprüft. Bei einigen Führerscheinklassen wird auch eine Abfahrtkontrolle durchgeführt. Nach der Prüfungsfahrt muss das Fahrzeug verkehrssicher abgestellt werden.

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