Wissenswertes

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Autofahren?

Auto fahren ist eine anspruchsvolle Tätigkeit.

Oft sind rasche Entscheidungen erforderlich, um kritische Situationen im Straßenverkehr zu bestehen. Wer Bescheid weiß, wie solche Situationen entstehen, lernt sie zu vermeiden. Wer Erfahrungen im Umgang mit ihnen hat, kann sie besser bewältigen.

Die Teilnahme am Straßenverkehr ist eine hochkomplexe Angelegenheit.

Sie verlangt die Kenntnis der Regeln, Kreativität und Cleverness. Kompliziert wird es, weil niemand für sich alleine fährt.

Was kann man tun, wenn die eigenen Emotionen das Fahren bestimmen, der Beifahrer dauernd „gute Ratschläge“ liefert oder völlig unverständlich bleibt, wie sich die anderen Verkehrsteilnehmer verhalten?

COOL bleiben – RUHIG, GELASSEN und FAIR!

Fahren mit 17

Folgende Rahmenbedingungen sind vom Bund vorgegeben:

Die Fahrerlaubnis (Prüfungsbescheinigung) gilt nur im Inland. Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres ist das Fahren nur zusammen mit den namentlich bekannten Begleitpersonen erlaubt. Die Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren“ ist mitzuführen. Sie gilt bis zu drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres als Nachweis der Fahrberechtigung.

Dabei sind mehrere Begleitpersonen möglich. Sie müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen, die von der Fahrerlaubnisbehörde überprüft werden:

Namentlich in der Prüfungsbescheinigung aufgeführt
Mindestalter: 30 Jahre
Seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B, diese ist während des Begleitens mitzuführen.
Im Flensburger Zentralregister dürfen am Tag der Führerschein-Prüfung des 17-Jährigen nicht mehr als 3 Punkte auf dem Konto des Begleiters stehen.
Die Begleitung mit mehr als 0,5 Promille Alkoholkonzentration im Blut oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln ist untersagt – es sei denn, es handelt sich um die bestimmungsgemäße Einnahme eines Medikaments im Krankheitsfall.
Die Begleitperson steht ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung, um dem Fahranfänger mit Rat und Hinweisen ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln (keine Fahrlehrerfunktion!).

Mit freundlicher Unterstützung © DEGENER Verlag GmbH • Hannover • www.degener.de

Alkoholverbot

Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger und junge Kraftfahrer

Seit dem 1. August 2007 gilt in Deutschland ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger!

Während der zweijährigen Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres werden Fahranfänger auch bei einer Blutalkoholkonzentration unterhalb der berüchtigten „0,5-Promille-Grenze“ belangt.

Ihnen drohen neben einem Bußgeld von 125 Euro die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie die  Anordnung zur (kostenpflichtigen!) Teilnahme an einem Aufbauseminar. Außerdem werden 2 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei notiert.

Das Verbot gilt für alle Kraftfahrer unter 21 Jahren und alle Fahranfänger bis zum Ablauf der Probezeit – auch wenn die Probezeit über das 21. Lebensjahr hinausgeht  (z. B. durch Verlängerung oder bei älteren Fahranfängern).

Danach treten die bekannten Regelungen der 0,5-Promille-Grenze in Kraft.