
EU-Führerscheinklassen im Detail: Was dürfen Sie womit fahren?
Insgesamt 16 neue Führerscheinklassen entstanden mit der Änderung der Richtlinie am 19. Januar 2013. Die 3. EG-Führerscheinrichtlinie regelt die Fahrerlaubnisklassen, eine Fassung der EU definierte die Klassen 2013 neu.
Führerscheinklasse | Kraftfahrzeugtyp |
AM | Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge |
A1 | Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung |
A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt |
A | Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge |
B | Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse |
BF17 | Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse. Mindestalter für Erlangung der Fahrerlaubnis: 17 Jahre |
Schlüsselzahl B96 | Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in der Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg besitzen |
Schlüsselzahl B196 | Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässiges Gesamtmasse sowie 125er-Leichtkrafträder auch mit Beiwagen |
BE | Fahrzeuge der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg |
C | Kraftfahrzeuge mit über 3.500 kg Gesamtmasse |
CE | Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C und einem Anhänger über 750 kg |
C1 | Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 und 7.500 kg |
C1E | Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C1 und einem Anhänger über 750kg sowie Fahrzeug der Klasse B und ein Anhänger über 3.500 kg |
D | Kraftfahrzeuge die mehr als 8 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen) |
DE | Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg |
D1 | Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge die zwischen 8 und 16 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen) |
D1E | Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg |
L | Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h sowie selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderungsfahrzeuge bis 25 km/h |
T | Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (bbH) sowie selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h (bbH) |