Fahrerlaubnis-Klassen

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EU-Führerscheinklassen im Detail: Was dürfen Sie womit fahren?

Insgesamt 16 neue Führerscheinklassen entstanden mit der Änderung der Richtlinie am 19. Januar 2013. Die 3. EG-Führerscheinrichtlinie regelt die Fahrerlaubnisklassen, eine Fassung der EU definierte die Klassen 2013 neu.

FührerscheinklasseKraftfahrzeugtyp
AMZwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
A1Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
A2Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
AKrafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge
BKraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
BF17Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse. Mindestalter für Erlangung der Fahrerlaubnis: 17 Jahre
Schlüsselzahl B96Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in der Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg besitzen
Schlüsselzahl B196Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässiges Gesamtmasse sowie 125er-Leichtkrafträder auch mit Beiwagen
BEFahrzeuge der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg
CKraftfahrzeuge mit über 3.500 kg Gesamtmasse
CEKombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C und einem Anhänger über 750 kg
C1Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 und 7.500 kg
C1EKombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C1 und einem Anhänger über 750kg sowie Fahrzeug der Klasse B und ein Anhänger über 3.500 kg
DKraftfahrzeuge die mehr als 8 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen)
DEKombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg
D1Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge die zwischen 8 und 16 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen)
D1EKombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg
LLand- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h sowie selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderungsfahrzeuge bis 25 km/h
TLand- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (bbH) sowie selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h (bbH)